Achtung Waldbrandgefahr!

Aufgrund der akut vorherrschenden Trockenheit ist mit 11. März 2025 die entsprechende Waldbrandschutzverordnung in Kraft getreten.

In den Waldgebieten sowie in den Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.

Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Die Verordnung tritt mit 11.3.2025 in Kraft und ist bis 31.10.2025 gültig.