Achtung Waldbrandgefahr!

Aufgrund der erhöhten Waldbrandgefahr ist mit 15. Juni 2021 die Waldbrandschutzverordnung 2021 in Kraft getreten.

In den Waldgebieten sowie in den Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.

Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Die Verordnung tritt mit 15.06.2021 in Kraft und ist bis 31.10.2021 gültig.